Fußnoten

[1] Siehe die bisher erschienenen kurzen Vorberichte: H. Adler, FÖ 13, 1974, 99-101; FÖ 14, 1975, 7-14; FÖ 15, 1976, 261-264; FÖ 16, 1977, 414-416; FÖ 17, 1978, 326-330; FÖ 18, 1979, 44-48 ; FÖ 19, 1980, 500-503.

[2] H. Adler, FÖ 17, 1978, 328-329 und FÖ 18, 1979, 444-446. H. Adler, Die Entdeckung eines römischen Marschlagers im norddanubischen Niederösterreich, PAR 29, 1979, 14-16.

[3] H. Adler, FÖ 17, 1978, 329-330.

[4] In diesem Zusammenhang muß der Liechtenstein'schen Gutsverwaltung Hohenau an der March, besonders Herrn Dipl.-Ing. Riedmüller, für das große Verständnis gedankt werden, das den archäologischen Arbeiten entgegengebracht wurde.

[5] An dieser Stelle sei allen an den Ausgrabungen Beteiligten der Dank ausgesprochen

[6] Vor allem sei Herrn Amtsrat Johann Offenberger sowohl für seinen unermüdlichen Einsatz bei den schwierigen Arbeiten wie auch für die zielführenden Diskussionen gedankt.

[7] Beiden Herren sei für die Mitarbeit bestens gedankt.

[8] F. Felgenhaüer, Zum Stand mittelalterarcbäologischer Forschung in Österreich Mitt. d. österr. Arbeitsgemeinschaft für Ur- und Frühgeschichte 25, 1974/75, Teil 2, 245 f.

[9] Die Daten sind auf das Jahr 1950 bezogen

[10] Die Daten sind auf das Jahr 1950 bezogen

[11] Für diesen bereits zu Beginn der Ausgrabungsarbeiten in der Flur Aulüssen der KG Bernhardsthal gegebenen Hinweis sei Herrn Pro£. Robert Zelesnik, Leiter des Mus. Hohenau an der March, verbindlichst gedankt

[12] Im Zuge der Notgrabung in der Flur Aulüssen konnten neben zahlreichen mittelneolithischen Scherben und ganz wenigen Steingeräten, die sich entweder im unteren Bereich des primären Humus oder umgelagert in jüngeren Gruben fanden, bisher eine Siedlungsgrube und ein Grab dieser Zeitstufe nachgewiesen werden. Siehe dazu H. Adler, FÖ 18, 1979, 447 und FÖ 16, 1977, 416.

[13] Zur Verankerung der Grabungsstelle im Kartenbild siehe S. 10, Abb. 1.

[14] H. Krenn, Die Bedeutung der Wüstungen für das Siedlungs- und Flurbild des nordöstlichen Weinviertels, phil. Diss. Wien 1964, 73 und 82 (mit Anm. 2).

[15] Originale im Niederösterreichischen Landesarchiv, Wien (Bernhardsthal: UM 27, Bl. 7; Rabensburg: UM 319, Bl. 1 und 4).

[16] H. Krenn, Anm. 14, 80-82 unter Kritik älterer Versuche. Vgl. auch R. F. Zelesnik, Heimatbuch der Marktgemeinde Bernhardsthal, unter Einbeziehung der Schwesterngemeinden Reinthal und Katzelsdorf, Wien 1976, 469.

[17] Umfangreiche Literaturangaben hierzu bei R. Moldenhauer, Mühlen und Mühlenrechte in Mecklenburg, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, germ. Abt. 79, Weimar 1962, 195, Anm. 1 und bei H. Gleisberg, Technikgeschichte der Getreidemühle (Deutsches Museum, Abhandlungen und Berichte 24/3), München und Düsseldorf 1956. Der folgende Überblick basiert auf Gleisberg und vor allem auf J. G. Krünitz, Art. Mühle, in: ökonomischtechnologische Encyklopädie usw. 95 und 96, Berlin 1804 (bes. 95, 198-206 und 246-252; darin 95, 467 ff. auch ein Verzeichnis der "vorzüglichsten Werke über den Bau von Wassermühlen"). Für den Hinweis auf dieses Werk und andere einschlägige Literatur bin ich Herrn Dr. I. Kropac (Graz) zu herzlichem Dank verpflichtet; andere Literaturhinweise verdanke ich Herrn Dr. K. Lohrmann (Archiv der Stadt Wien).

[18] Das liechtensteinische Urbar (1414) kennt neben dem Ausdruck mulgraben (für Rabensburg) auch den Terminus mulwasser (für Unter-Wisternitz): siehe B. Bretholz (Hrsg.), Das Urbar der liechtensteinischen Herrschaften Nikolsburg, Dürnholz, Lundenburg, Falkenstein, Feldsberg, Rabensburg, Mistelbach, Hagenberg und Gnadendorf aus dem Jahre 1414 (Sudetendeutsche Geschichtsquellen 3), Reichenberg und Komotau 1930, 142 und 39. Die Terminologie der niederösterreichischen Weistümer erstreckt sich auf die Ausdrücke milgang (1433, für Grafenwörth), mühlgang und mihlpach, 1585 für St. Andrä an der Traisen) sowie mullgraben (1441, für Neulengbach): siehe G. Winter (Hrsg.), Niederösterreichische Weistümer 2, Wien und Leipzig 1896, 665 sowie ebd. 3, Wien und Leipzig 1909, 328 und 124 (in der Reihenfolge der Aufzählung). Die Bezeichnung "Mühlgraben" deutet - zumal im Flachland - offenbar darauf hin, daß das betreffende Gerinne in der Regel eigens angelegt - "gegraben" - oder unter ähnlichem Aufwand aus einem natürlichen Seitenarm (wie im Falle von Rabensburg wahrscheinlich) umgestaltet werden mußte (vgl. auch R. Moldenhauer, Anm. 17, 202, Anm. 17). Zweifellos hängen mit diesem Sachverhalt auch die teils rigorosen Vorschriften zur periodischen Wartung und laufenden Instandhaltung zusammen (vgl. 0. Peterka, Das Wasserrecht der Weistürner, Prag 1905, 64ff. und R. Moldenhauer, Anm. 17, 221, bes. Anm. 64). - Unter Umständen wurden Mühlgräben einfach auch nur deswegen angelegt, weil die Breite des Flusses für die Errichtung eines Mühlenwehres zu groß war. Dieser Fall ist offenbar in Abb. 56 und 57 gegeben, wo jeweils in der Gesamtansicht der Hauptarm gut erkennbar ist. Die Mühle auf Abb. 57 fand (offenbar infolge ausreichenden natürlichen Gefälles) mit einem äußerst kurzen Mühlgang das Auslangen, so daß das linke Gebäude auf eine Insel zu stehen kam.

[19] Für die Herleitung dieses Wortes gibt es zwei Erklärungen: entweder davon, daß diese Schwelle das Gerinne gewissermaßen in zwei "Fächer" (= Abteilungen) teilt, oder wohl besser davon, daß das strömende Wasser durch sie - im Sinne des Rückstaues - "gefangen" wird (mhd. vähen): vgl. A. Schmeller, Bayerisches Wörterbuch 1, München 1872, Ndr. Leipzig 1939, 685 bzw. G. Winter. Anm. 18, Bd. 4, Wien 1913, 639 f.

[20] Siehe Anm. 23.

[21] R. F. Zelesnik, Anm. 16, 408 und 481, Anm. 29 (vgl. auch unten Anm. 26)

[22] F. J. Beranek, Wer war Gebolf?, JbLkNö, Neue Folge 34 (Festschrift zum 60. Geburtstag von A. Klaar), Wien 1960, 49-70. - Es erschiene jedoch einer Prüfung wert, ob nicht auch eine andere Etymologie der betreffenden Ausdrücke denkbar wäre, etwa mit folgenden Ansätzen: gewagt, gewald (vgl. M. Lexer, Mittelhochdeutsches Wörterbuch 1, Leipzig 1872, Ndr. Stuttgart 1974, 972), wodurch sinngemäß eine Parallele zum geläufigen Ausdruck "Bannwehr" gegeben wäre, den übrigens das liechtensteinische Urbar (1414) gerade für das in Rede stehende Wehr gebraucht: vgl. B. Bretholz, Anm 18, 325 (panwür, siehe Anm. 29); wal(e)n, wälzen, rollen (M. Lexer, ebd. 3, Leipzig 1876, Ndr. Stuttgart 1974, 656), was ein Bezug auf das Hineinwälzen von Steinen in den Fluß zwecks Stauung (vgl. Gleisberg, Anm. 17, 25) ergäbe;

gewallen, Perfektpartizip zu wallen, sprudeln, wogen (M. Lexer, Anni. 22, Bd. 3, 954 f.), was zu einem Überfallwehr passen würde;

kobel, Behältnis (A. Schmeller, Anm. 19, 1216 f.) im Sinne von "Wasserstubell, "Kasten" u. dgl.

[23] B. Bretholz, Anm. 18, 144 und 234 f. bzw. G. Winter, Anm. 18, Bd. 4, 247-250 (Taiding zu Rabensburg, 1414; bes. 249). Zum betreffenden Wortlaut siehe unten Anm. 29.

[24] R. F. Zelesnik, Anm. 16, 408 nach F. J. Beranek, Anm. 22, 63. Zum Folgenden vgl. A. Schmeller, Anm. 19, 16.

[25] H. Krenn, Anm. 14, 82.

[26] R. F. Zelesnik, Anm. 16, 470 (vgl. auch Anm. 21)

[27] H. Wiemann, Beiträge zur Geschichte des Mühlenrechts. Dargestellt an den Mühlen der Herrschaft Crimmitschau vom 14.-17. Jahrhundert, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, germ. Abt. 66, Weimar 1948, 478 (nach C. Koehne) und R. Moldenhauer, Anm. 17, 215 f.

[28] Siehe die Zusammenfassung der diesbezüglichen Rechtslage bei 0. Peterka, Anm. 18, 64 ff. und bei R. Moldenhauer, Anm. 17, 219 f. (mit Anm. 62); vgl. auch H. Wiemann, Anm. 27, 497 f.

[29]

[30] Siehe unten Anm. 39. Die urkundlichen Erstnennungen von Rabensburg und Geresdorf (1255 bzw. 1287, siehe R. F. Zelesnik, Anm. 16, 479) erbringen hiezu keine bedeutenden Aufschlüsse, wenngleich viele Anhaltspunkte auf eine wesentlich frühere Gründung von Rabensburg hindeuten (vgl. ebd. 486 f.).

[31] F. J. Beranek, Anm. 22, 69. Zusätzliche mühlenbautechnische Bedenken siehe unten S. 41 und 43.

[32] Wie Anm. 23; ferner B. Bretholz, Anm. 18, 141 und 232.

[33] Zur Dorfflur von Geresdorf siehe H. Krenn, Anm. 14, 80 f. - Ähnlich darf (vgl. ebd. 80) die Standortangabe Gerestorf bei der Tey ebensowenig "wörtlich" genommen werden (die genannte Lagebezeichnung bei J. Chmel, Maissauisches Lehenbuch, in: Notizenblatt. Beilage zum Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen 7, Wien 1857, 352); vgl. in derselben Quelle auch die Angabe "Geresdorf bei Rabensburg" (ebd. 95 und 335).

[34] J-1. P. Schad'n, Die Hausberge und verwandten Wehranlagen in Niederösterreich, Ein Beitrag zur Geschichte des mittelalterlichen Befestigungswesens und seiner Entwicklung vom Ringwall bis zur Mauerburg und Stadtumwehrung, Prähistorische Forschungen 3, Wien 1953, 121 f. (unter "Rabensburg").

[35] R. F. Zelesnik, Anm. 16, 469; H. Krenn, Anm. 14, 81 f.; F. J. Beranek, Anm. 22, 63.

[36] Vgl. R. F. Zelesnik, Anm. 16, 469 f. und F. J. Beranek, Anm. 22, 63. Das liechtensteinische Urbar (1414) gebraucht den Terminus haws durchwegs mit Bezug auf die Herrschaft und im Sinne von "Schloß" (siehe auch B. Bretholz, Anm. 18, 443).

[37]

[38] Vgl. Anm. 22

[39] F. J.Beranek, Anm. 22, 63 und vor allem 68

[40] Vgl. ähnlich ebd. 69.

[41] Zu den Hering, ihren Vorgängern und Nachfolgern als Inhaber von Bernhardsthal siehe R. F. Zelesnik, Anm. 16, 33 f. Das liechtensteinische Urbar und das Weistum von 1414 nennen des Herings mullner zw Geresdarff (siehe Anm. 29), der allerdings der liechtensteinischen Gerichshoheit unterworfen war: Nota: das darff Gerasdarff ist öd, vnd mein herrn von Liechtenstain sind gewaltiger richter von aim gemerkch hincz dem anderen; vnd die mul daselbs leit in meiner herren gericht (B. Bretholz, Anm. 18, 232).

[42] R. F. Zelesnik, Anm. 16, 358; vgl. auch unten Anm. 44.

[43] Der Flurname "Thaläcker" leitet sich nicht etwa von einer Absenkung des Geländeniveaus her, sondern hängt mit dem Verbum "teilen" zusammen und ist gleichbedeutend mit der Bezeichnung schidungen (von "scheiden"), die für dieselbe Flur bereits im Urbar von 1414 begegnet (H. Krenn, Anm. 14, 97). Demnach ist die zunächst naheliegende Vermutung, daß vielleicht erst eine neuzeitliche "Teilung" der Ackerflur zum Verschwinden jenes diagonalen Wegabschnittes geführt hat, nicht zielführend.

[44] Vgl. oben Anm. 42. Für R. F. Zelesnik leitet sich die Bezeichnung "Mühlweg" von der Rabensburger Mühle und erst aus der Zeit nach dem Verschwinden der Geresdorfer Mühle her. - Von der äußeren Erscheinung damaliger Straßen vermitteln die Abb. 54 und 58 eine Vorstellung.

[45] Vgl. R. F. Zelesnik, Anm. 16, 356 f. nach A. Becker, Heimatkunde von Niederösterreich,

2. Heft (Viertel unter dem Manhartsberg), 1924. - An dieser Stelle muß kurz auf eine mündliebe M@eilung von Dr. H. Adler eingegangen werden. Danach weist eine Luftaufnahme des Bundesdenkmalamtes eine weitere von den drei Tumult ausgehende Altstraße aus, die in südöstlicher Richtung bis in die Rabensburger Flur hinein verfolgt werden kann, wo sie allerdings ein abruptes Ende nimmt. Dieser Ast, in dessen Nähe zwei hellere runde Flecken (die von einstigen Grabhügeln herrühren könnten) auszunehmen sind, ist etwa auf den Geresdorfer Hausberg hin gerichtet. Es wäre eine spezielle Untersuchung wert, ob Dr. Adlers Vermutung zutrifft, daß hier eine Altstraße vorliegt, die sich an frühgeschichtlichen Flurdenkmälern orientierte!

[46] H. Gleisberg, Anm. 17, 35. Da die Geresdorfer Mühle unterschlächtig war, war dieser Umstand in der Bildauswahl vorrangig zu berücksichtigen

[47] J. G. Krünitz, Anm. 17, Bd. 95, 198 empfiehlt 4 Ellen, also etwa 2,5 m. Die Stärke dieser Pfähle entspricht im Durchschnitt etwa den laut Krünitz (ebd. Tafel 55-60) ausreichenden Dimensionen für die Zapfen eines Fachbaumes. Unserem Bodenfund kommt hinsichtlich des Abstandes der Verankerungspfähle der Befund aus der Ahrensfelder Grabung (zwei Pfähle für einen 4,5 m langen Grundbaum) sehr nahe (vgl. V. Kellermann, Die Ausgrabung der mittelalterlichen Wassermühle von Ahrensfelde, Hammaburg 9, 1953, 67 und Tafel XXIV).

[48] Die Rechnungen des Salzburger Bürgerspitals (Salzburger Landesarchiv, Nr. 97 ff.) weisen in den Jahren 1498/99, 1501/02, 1505 und passim wiederholt aichen Holz in wasserbaulicher Verwendung auf

[49] Vgl. hierzu und zum Vorigen J. G. Krünitz, Anm. 17, Bd. 95, 199 und 202 f.

[50] Ebd. 200.

[51] Ebd. 202, vgl. oben S. 36.

[52] Vgl. S. 12.

[53] Ähnlich auch bei der um 1300 erbauten Wassermühle von Ahrensfelde (vgl. V. Kellermann, Anm. 47, 67 und H. Issleib, Die Betriebsanlagen der alten Wassermühle am Ahrensfelder Teich, Hammaburg 9, 1953, 69).

[54] H. Gleisberg, Anm. 17, 38 und R. Moldenhauer, Anm. 17, 198.

[55] Vgl. oben S. 33 und 41.

[56] R. F. Zelesnik, Anm. 16, 501.

[57] H. Wiemann, Anm. 27, 494 spricht für das Pleißner Land im Deutschordensstaat von drei bis vier Ellen; das Banntaiding von Herzogenburg (vor 1500) nennt eine Breite von drei daumöllen: vgl. H. L. Werneck, Beiträge zur Geschichte der Wasserkraftanlagen an der mittleren und unteren Traisen, Fladnitz, Perschling (Mühlen, Hammer, Großgewerke) von 885-1965, Herzogenburg-Horn 1965, 6 und 11 f.

[58] R. F. Zelesnik, Anm. 16, 502

[59] Siehe oben S. 14.

[60] V. Kellermann, Anm. 47, Tafel XXIV

[61] Siehe oben S. 33 und Abb. 8. Zur folgenden Feststellung vgl. ausführlicher S. 44.

[62] Auf den ohne Zweifel sinnvolleren Begriff "Radstuhl", den etwa auch V. Kellerrnann (Anm. 47, 67) gebraucht, wird hier verzichtet, da J. G. Krünitz (Anm. 17, Bd. 95, 257) darunter die Wangen der Wasserräder und ihre Verspeichung versteht.

[63] Siehe oben S. 33.

[64] Vgl. obige Holzartenbestimmungen. Auch bei der 1933/34 in Bardowick (Kreis Lüneburg, BRD) ausgegrabenen Wassermühle kamen teils runde, teils polygonal behauene, teils anderweitig bearbeitete und zweifellos sekundär verwendete Pfosten zum Vorschein (F. Krüger, Eine frühmittelalterliche Wassermühle in Bardowick, Mannus 26, Leipzig 1934, 344 und 346). Eine andere Vergleichsmöglichkeit betrifft die Länge der ausgegrabenen Balken. Sie betrug in Bardowick 2,5-4,0 m (ebd. 344).

[65] Vgl. hierzu R. Moldenhauer, Anm. 17, 198 f. und 207

[66] Vnd ob es als vol wer von lanntpaurn, so sol man vns das ain rad gen lassen, das die gemain nicht gesawmbt werd (B. Bretholz, Anrn. 18, 234). Auch hier klingt gleichsam eine Vorrangstellung der Rabensburger Mühle an - zwar kein zwingendes Indiz für die relative Chronologie der beiden Mühlen, aber doch ein Argument gegen die Annahme einer zentralen Funktion der Geresdorfer Mühle in einem gedachten herrschaftlichen Großraum: mit nur einem Mahlgang ist ihre Kapazität, mit den drei Rädern ihr Wirkungsgrpd für eine solche Zweckbestimmung als viel zu gering einzustufen. Eher hätte demgegenüber die Rabensburger Mühle - zumindest in der Zeit um 1414 - sowohl nach der Intention ihrer Besitzer, als auch nach ihrer technischen Konzeption die entsprechenden Voraussetzungen aufgewiesen! - Zu Mühlen mit mehreren Mahlgängen seien folgende Vergleichsbeispiele genannt: eine liechtensteinische Mühle mit vier Rädern (1414) in Fröllersdorf laut B. Bretholz, Anm. 18, 124; eine Mühle curn septem rotis (um 1300) bei Meran und eine mit zwei Rädern (1298) in Meran laut 0. Stolz, Geschichtskunde der Gewässer Tirols, Schlern-Schriften 32, Innsbruck 1936, 320; ein motendinum cum duabus Rotis (1408) bei Neumarkt/Südtirol laut E. Langer, Die Thunische Familie in der ersten Hälfte des XV. Jahrhunderts (3. Abteilung der mittelalterlichen Hausgeschichte der Familie Thun), 1. Teil: Die Simeonische und Bertoldische Linie, Wien 1906, 47*.

[67] Vgl. Anm. 58.

[68] Vgl. oben S. 33. Ähnlich auch die Bauweise an der Ahrensfelder Mühle (siehe H. Issleib, Anm. 53, 69).

[69] V. Kellermann, Anm. 47, 67 (mit Tafel XXIV).

[70] J. G. Krünitz, Anm. 17, Bd. 95, 213

[71] Zur Breite von Schleusenschiebern vgl. ebd. 201; zur Funktionsweise des Überfallwehres

R. Moldenhauer, Anm. 17, 199 f. (Anm. 12) sowie ausführlicher J. G. Krünitz, Anm. 17, Bd. 95, 249-252. - Nach dem letztgenannten Autor erforderte ein Überfallwehr keine prinzipielle Änderung der oben (S. 36) beschriebenen Gerinnekonzeption (Mühlenherd, Fachbaum, Stoßgefälle), sondern im wesentlichen bloß die Weglassung des Aufziehwehres - und dies entspricht genau dem bei der Geresdorfer Mühle aufgedeckten Bestand!

[72] Als vorläufige Ergänzungen zu diesem Bestand sind innerhalb der Austriaca in der I-landschriftensammlung der österreichischen 1%Tationalbibliothek zwei Belege zu nennen: cod. 485 (Leben Jesu, lavierte Federzeichnung, mährisch, um 1430) weist auf fol. 47v (Jesus weint über Jerusalem) eine an der Brücke zur Stadt situierte kleine Mühle mit einem unterschlächtigem Wasserrad auf, deren Radauflager voll und ganz jenem in Abb. 58 gleicht; cod. 3085 (Planetenbilder innerhalb einer Sammelhandschrift, lavierte Federzeichnung, süddeutsch, 1475) enthält auf fol. 26r eine offenbar freistellende, ebenfalls eingängige Mühle mit unterschlächtigem Antrieb.

[73] Vgl. F. Krüger, Anm. 64, 352 und 353 f.

[74] Siehe oben S. 43. - Nachfolgend einige willkürlich aufgezählte Beispiele zum Größenvergleich: Das bei der Ahrensfelder Mühlengrabung aufgefundene Fragment des Wasserrades ergab rechnerisch einen Raddurchmesser von rund 4,5 m (V. Kellermann, Anm. 47, 67 und H. Issleib, Anm. 53, 69). In Abb. 56 der vorliegenden Arbeit deutet die Figur im Vordergrund auf ein Maß von mindestens zwei Mannshöhen (siehe unten). Andere Bildquellen weisen auch nur sehr kleine Wasserräder aus: dies gilt etwa für Abb. 64, wo der mit 45 bis 60 cm Seitenlänge zu veranschlagende Querschnitt des Wellbaumes (vgl. H. IssIeib, Anm. 53, 69 bzw. H. Gleisberg, Anm. 17, 37), der durch das Quadrat im Zentrum des Rades repräsentiert wird, einen guten Größenvergleich ermöglicht; vgl. hiezu auch das Mühlrad im Siegel Ottos des Herbersdorffers, Steiermärkisches Landesarchiv Graz, Urk. 4014, 1400 VI 4 (freundlicher Hinweil von Dr. G. iaritz, Krems). Eine süddeutsche Quelle bringt für das Jahr 1468 zwei Darstellungen ähnlich kleiner Wasserräder: vgl. W. Treue u. a. (Hrsg.), Das Hausbuch der Mendelschen ZwöIfbrüderstiftung zu Nürnberg. Deutsche Handwerksbilder des 15. Und 16. Jahrhunderts (Bildband), München 1965, 133.

[75] Abb. 65, in der beim Rechen eine ähnlich kleine Gefällstufe erkennbar ist, weist (vielleicht auch bloß aus zeichnerischem Unvermögen) die sehr nachteilige Anordnung des Wasserrades in zu großer Entfernung von der Gefällstufe (J. G. Krünitz, Anm. 17, Bd. 951 217) auf.

 

[76] Vgl. Abb. 58 und 61 sowie Anm. 77.

[77] Das Illustrationsmaterial zur vorliegenden Arbeit (Abb. 55-62 und 65) zeigt, daß die Architektur der Mühlhäuser ungemein reich an Spielarten war. Der bei der Ahrensfelder Mühlengrabung vorgefundene Hausgrundriß (V. Kellermann, Anm. 47, 66 mit Tafel XXIV) kann daher nur als singuläres Beispiel angesprochen werden, das bloß eine unverbindliche Vergleichsmöglichkeit bietet.

[78] Vgl. H. Bossert und W. F. Storck, Das mittelalterliche Hausbuch, Leipzig 19121 Tafel 46, abgebildet u. a. bei W. Horn, Water power and the Plan of St. Gall, in: Journal of Medieval History 1/3, Amsterdam 1975, 235, Abb. 14 sowie bei H. Gleisberg, Anm. 17, 26, Abb. 5.

[79] V. Kellerrnann, Anm. 47, 66 bzw. F. Krüger, Anm. 64, 346.

[80] R. F. Zelesnik, Anrn. 16, 408. Ähnlich könnte auch die Bernhardsthaler Mühle "zwischen 1455 und 1458 zugrundegegangen sein" (ebd. 407)

[81] F. Krüger, Anm. 64, 351 und V. Kellermann, Anm. 47, 67

[82] "An die nach dem Ödwerden des Ortes weiter bestehende Geresdorfer Mühle erinnert bis heute der Flurname Müllnerfleck am obersten Laufe des Mühlbaches, gleich unterhalb seiner

Abzweigung von der Thaya" (F. J. Beranek, Anm. 22, 63).

[83] Vgl. W. Abel, Die Wüstungen des ausgehenden Mittelalters (Quellen und Forschungen zur Agrargeschichte 1) Stuttgart 31976 (bes. 60-65, 98-103 und 179-181).

[84] Die Hussiten verheerten im Jahre 1428 das Land östlich von Wien und schluegen all n2ült auf der Thonaw ab. Da sie sich 1426 in Lundenburg festgesetzt hatten und von dort aus in einem Umkreis von sechs Meilen (= 42 km) - also auch bis Geresdorf hin - die Landbevölkerung abgabepflichtig hielten und das Land heimsuchten (G. E. Friess, Herzog Albrecht V. von Österreich und die Husiten, in: XVII. Programm des k. k. Ober-Gymnasium der Benedictiner in Seitenstetten, Linz 1883, 48 und 57), wäre für das Verschwinden der Geresdorfer Mühle allenfalls an einen analogen Vorgang zu denken. Aber abgesehen davon, daß die Grabung keinerlei Hinweis darauf erbrachte, erschiene die Zerstörung eines Produktionsmittels in einem abgabepflichtigen Landstrich widersinnig

[85] K. Gutkas, Geschichte des Landes Niederösterreich. 1. Teil: Von der Eingliederung ins Frankenreich bis zum Beginn der Reformation, St. Pölten 1957, 79 f., 87 f. und 98 ff.

[86] Die Liechtensteiner machten Rabensburg allmählich zu einem "Mittelpunkt ihrer zwischen Taya und Zaya ... gelegenen Besitzungen" (B. Bretholz, Anm. 18, LXXX). Da die Liechtensteiner 1414 bereits die Gerichtsbarkeit über die Geresdorfer Mühle hatten (siehe Anm. 41) und die Geresdorfer Dorfflur nachmals zu Rabensburg geschlagen wurde (H. Krenn, Anm. 14, 94-98), könnte das "Abkommen" der Dorfstätte und der Mühle von Geresdorf ganz einfach auch als herrschaftsinterne Flurbereinigung zu erklären sein.

[87] Hier ist neurdings die an der Universität Graz gearbeitete Dissertation von I. Kropac über Mühlen und Mühlenrechte in der Steiermark während des Mittelalters zu nennen.