300 Jahre Nepomuk-Statue an der Reintaler Straße

Wenn man in Bernhardsthal vom Johannes spricht, ist fast immer die Statue des Johannes-Nepomuk bei der Hubertuskapelle gemeint. Sie wurde im Jahre 1716 von dem angesehenen Bernhardsthaler Richter und Rat Johann Weigl errichtet. Der Stifter starb im Errichtungsjahr. In einer Urkunde verpflichtete er seine Familie und deren Nachkommen zur Erhaltung der Statue. Sollten keine Nachkommen mehr leben, dann erklärte sich die Gemeinde bereit, sie zu erhalten.

Der „Johannes“ in alter Aufstellung. Der Hang war leicht abgerutscht, das wahrscheinlich einmal vorhandene Kreuz in den Händen verschwunden, von einem Sternenkranz war nichts zu bemerken. Eine Renovierung und Neuplatzierung war dringend notwendig.

Die Statue sah bei ihrer Aufstellung nach Süden auf den oberen Teich. Wahrscheinlich war unterhalb, neben dem Weg nach Reintal (heute noch als Feldweg vorhanden), eine Quelle. Bei der Straßenbegradigung um 1970 wurde der „Johannes“ renoviert, etwa 10 m nach Nordost versetzt und in Richtung Straße gedreht. Seinen Status als „Wasserheiliger“ verlor er dadurch.

Lage in alten Karten

 

In der Josefinischen Aufnahme 1783

 

Im Kataster 1822

Im Kataster 1910

 

Der „Johannes“ in alter Aufstellung ...
  

 

... und nach der Renovierung

Die "hochfürstliche Baubewilligung"

Wir H.H. Richter und Rath, auch sammentl.
Gemeinde des Hochfürstl. lichtenst. Marcktes
Bernhartsthal Geben hiemit von unß zu
erkennen, wie daß unser lieber Mitnachbar
Herr Joann Weigl durch viel Jahr bißheriger
Rathsbürger allhier, auch hochfürstl. Fischmeister,
auß tragender Andacht gegen dem Heyl. Joannis
Nepomucen ihme Heiligen zu Ehren eine hohe
steinerne Bildnis aufzurichten gesinnet;
selbige aber in fortwäriger Bauständigkeit
zu erhalten; nicht nur seine Freundschaft
sich dazu obligiret, sondern auch Er, unß
Richter und Rath mit gesambter Gemeinde
zu Bernhardsthal, nun besagte h. Joannis
Von Nepomuk steinerne Bildnis bey etwann
erfolgenden zeitl. Abgang seiner nachkommenden
Freundschaft in Bestand zu erhalten; freundlich
Ersuchet; unsere gutte Frechung darüber zu er-
theilen. Wie aber wegen bemelten H. Joann
Weigels seiner löblichen Voreltern, und eygener
Pershon Ansehen, wie auch Gemeinde Verdiensten,
auch unser Andacht zu Hochgemelten heyl.
Joannes ihme solch andächtiges begehren nicht

abschlagen wollen. Also obligieren wir uns,
Richter, Rath und gesambte Gemeinde zu
Bernhartsthal, im Abgang der Weiglischen
Freundschaften, zu fortwährigen Jahren und
Zeiten hochberührte steinerne H. Joannis
Bildnis in gebührender Ehr und Anstand
Zu halten.   Dessen zu Urkund , wir
ihme H. Joann Weigel diese wohlmeinende
Gemeindeobligation mit gewöhnl Unterschrift
und Petschaft Frechung ertheilet.

Actum ber…   der 29. Aprilis anno 1716

Gemeindesiegel

H. H. Richter, Rath,
und sammentl. Gemeinde

 

 Die Statue trägt am Sockel die Inschrift:     J. W. F. E. MDCCXVI XXIII. Maji +