Die Flurnamen in der Josefinischen Fassion von 1787

(aus Zelesnik, Heimatbuch der Marktgemeinde Bernhardsthal: S.54 ff)

Eine ausführliche Zusammenstellung aller Flurnamen mit Angaben über die Lage dieser Fluren verdanken wir der josefinischen Landaufnahme bzw. Fassion aus dem Jahre 1787. Sie enthält auch einige interessante Einzelheiten und soll im folgenden, nur geringfügig gekürzt, wiedergegeben werden.

  1. Ortsplatz Bernhardsthal, vom Weißen Kreuz ("Berikreuz") unweit des Ziegelofens bis zum Untern Teich (Hausnummern Nr. 1 bis 132).
  2. Hausgärten, nächst um das Dorf liegend.
  3. Hanfländer, nächst dem Dorf bis zum obern Brückl bzw. nächst den Hausgärten bis zum obern Teichdamm.
  4. Acker in Loßlingen, zwischen Unfrieden und Reinthaler Granitz bzw. von der Unfrieden-Weid bis Reinthaler Grenze, rechts auf die Weingärten, links auf den Obern Teich stoßend.
  5. Äcker in Weingartln, von der Reinthaler Grenze bis zu den Sterzäckern.
  6. In Krobothenfeld, zwischen Weingartl-Äckern und Lundenburger Straße (= Lundenburger Weg).
  7. Sterzäcker, zwischen Weingartläckern und Lundenburger Straße.
  8. In Sandlehen, zwischen Lundenburger Straße und Gramath-Weide.
  9. In Thaläckern, zwischen Gemeindeweid und Wöhräckern.
  10. Wöhr-Lehen, zwischen Thaläckern und den drei Bergen.
  11. Thailläcker, zwischen den drei Bergen und der Rabensburger Granitz.
  12. In Zünß-Äckern in unteren Schillingen, an der Lundenburger Straße bis zu den Hauer-Ackerln.
  13. Zünß-Acker in mittern Schillingen, von den Hauer-Ackerln bis zu den oberen Schillingen.
  14. Zünß-Acker in obern Schillingen, von den mittern Schillingen bis zur großen Breiten.
  15. Mittern Lehen, neben der Straße bis 7,u den obern Lehen-Ackern.
  16. Obere Lehen, zwischen den Mittern Lehen und der Reinthaler Granitz, einerseits an die Thallüssen, anderseits an die großen Breiten stoßend.
  17. Thallüssen, zwischen Reinthaler Granitz und Obern Ort bzw. dem Weißen Kreuz.
  18. Hauer-Äcker hinter der Breiten beim Hofstadl, zwischen der Weide beim Schaflerhof und den obern Schillingen bzw. zwischen Hofstadl und Hofäckern, einerseits auf die großen Breiten, anderseits auf die Neuriß-Äcker stoßend.
  19. Hof-Acker, zwischen Hauer-.Äckern und oberen Schillingen, einerseitsauf die großen Breiten, anderseits auf die Neurißäcker stoßend.
  20. Die großen Breiten, zwischen den oberen Schillingen und den herrschaftlichen Hofstadeln, rechts auf die Obern Lehen, links auf die Haueräcker stoßend.
  21. Urbaräcker in Neuriß, vom Tiergarten bis zum Hausbrunner Weg, rechts auf das Bernhardsthaler, links auf das Rabensburger Feld stoßend.
  22. Urbaräcker am Neuriß, vom Hausbrunner Weg bis zum Wasen gegen die große Remise, einerseits auf die Hutweide, anderseits auf die Lichtenwarther Felder stoßend.
  23. Neurißäcker auf der Lämmerweid, bis zu den Lichtenwarther Feldern.
  24. Schafmeisteräcker, an den Rabensburger Feldern und am Hausbrunner Weg liegend.
  25. Neurißäcker, vom Hausbrunner eden (öden) Weg gegen die Remis und die Reinthaler Felder.
  26. Neurißäcker in halben Quanten, zwischen Lichtenwarther Gränitz und den Schafmeisteräckern.
  27. In Schafmeisterischen Äckern zwischen halben Quanten und Reinthaler Mühlweg.
  28. Urbaräcker, die sogenannten Hausbrunner Breiten, zwischen Schafmeister-.Ackern und Reinthaler Mühlweg.
  29. Urbaräcker auf der Bernhardsthaler Mittern Breiten, zwischen Reinthaler Mühlweg und Kleinen Breiten.
  30. Urbaräcker auf der Kleinen Breiten, zwischen Mittern Breiten und Obern Lehen.
  31. Die Ackerwiesen, zwischen den langen Hauerwiesen und den Wöhrlehen-Ackern, an die Hutweid (lange Wiesenzipf) und Wöhr-Lehen stoßend.
  32. Die Langen Wiesen, zwischen den Ackerwiesen und dem Bauernbrückl, auf die Placken-Hutweid und die langen Hauerwiesen stoßend.
  33. Die Hauer-Langen-Wiesen, zwischen Ackerwiesen und BauernLangen-Wiesen, an die Ackerwiesen einerseits und die Groamatweid anderseits stoßend.
  34. Die Stierwiesen, zwischen Bauernbrückl und Groamatweid, an die Mosangwiesen und die Kronawettweid stoßend.
  35. Die Mosangwiesen, vom Bauernbrückl bis zu den Mahrwiesen, einerseits auf die Kronawettweide, anderseits auf die kleinen Bauernwiesen stoßend.
  36. Bauernwiesen, von der Auweide bis zur Antenseebrücke, einersei auf die kleinen Bauernwiesen, anderseits auf die Hutweide Untern Bauerwiesen stoßend.
  37. Die kleinen Bauernwiesen, von der Plackenweide bis zur Viehtrift gegen die Au, einerseits auf die Mosanger, anderseits auf die großen Bauernwiesen stoßend.
  38. Mahrwiesen, von der Thaya bis zur Kohlfahrtweide, einerseits auf die Klebing, anderseits auf die Mosanger stoßend.
  39. Die Erleswiesen, von der Thaya bis zur Unterthemenauer Grenz einerseits an den Föhrenwald, anderseits an das Themenauer Waldl stoßend.
  40. An Neurißäckern, ein herrschaftliches Buschwaldl oder Rebhühnerremis, an den Neurißäckern vom Tiergarten anfangend.
  41. Verschiedene Hutweiden, Bienengärten, Wiesen, Krautländer u Teiche. Darunter u. a.:
    Eine Gansweide unterhalb des Dorfes beim Jägerhaus, die Schintergrube genannt. Eine Viehweide bei dem Föhrenwald die "Gronaweth Waide" genannt. Eine Viehweide, die Kohlfahrtweide genannt, nur als Schafweide nutzbar. Bienengarten auf der Kohlfahrtweide. Eine Viehweide bei dem sogenannten "Gisserteuchl", nur als Schafweide nutzbar. Eine Roßweide unter dem Untern Teich, der Gemeinde allein gehörig. Eine Roßweide bei der Wöhr. Ein Grasgarten nächst dem Wehr, das Feldl genannt (Anton Bohrn Nr. 70). Eine notwendige Viehtrift zwischen des Anton Bohrn Garten und den Teiläckern. Eine Roßweide unter den Aulüssen. Wiesen bei den Krautländern oder Hauerwiesen genannt. Krautländer bei der "Wöhr". Ein Bienengartl hinter den Krautländern. Eine Hutweide für das Hornvieh, die Auenweide zwischen den "Brucken" genannt. Eine Hutweide für das Hornvieh, auch die Auenweide unter den Bauernwiesen genannt. Eine Hutweide auch für das Hornvieh, die "Finsterey" genannt. Eine Hutweide für das Hornvieh das Schultessische Winkel genannt, samt der Weide beim Katzensee und Hellmer-Partzl. Eine Hutweide für das Hornvieh, die Plackenweide u langen Wiesenzipf genannt. Ein Bienengarten in der Erlau (Egidy Fleckl, Inmann). Ein Bienengarten auch in der Erlau (Kaspar Fleckl Nr. 55). Ein Bienengarten in der Erlau (Jakob Hellmer Nr. 12). Eine notwendige Viehtrift bei dem sogenannten Ribisch-Parztl. Niedern Erleswiesen, eine Herrschaftswiese (nach Feldsberg gehörig). "Herrschaftlicher Teuch, der obere genannt, so als Wiesen fatiert wird, selber eingetrocknet werden kann." "Herrschaftlicher Teuch, der Kessel Teuch genannt, wird niemals besetzt, weil wegen des aufgehenden schweflichten Wassers die Fische allzeit aufstehen, und kann auch mit keinem andern Erträg fatiert werden, weil selber nicht abgelassen werden kann und ein purer Sumpf verbleibst; mißt 21 19/64 Joch 15 Quadratklafter." "Herrschaftlicher Teuch, an die Sandlehen anstoßend, der untere Teuch genannt, als Acker fatiert, sandiger Grund." Herrschaftliche Wiesen, Lehenwiesen genannt, zur Herrschaft Feldsberg gehörig, hinter der Thayabrucken liegend und an den Landshuter Wald anstoßend. Herrschaftliche Lehenwiesen, zur Herrschaft Rabensburg gehörig.
  42. Waldungen:
    Von der Themenauer und Lundenburger Grenze und der Rabensburger Grenze nächst "dem dasig oberen Revier".
    • Herrschaft Rabensburg, ein Föhrenwald, an die Erleswiesen einerseits und die Sandlehenäcker anderseits stoßend.
    • Herrschaft Rabensburg, der sogenannte Kopankenwald zwischen der Landshuter Grenze und der Thaya liegend und bis zum Rabensburger oberen Wald reichend.
    • Herrschaft Feldsberg, ein Erlwald, Erlau genannt, neben der Thaya und der Bernhardsthaler Hutweide liegend, ist ein Lichter Wald, welcher zum Teil gegen die Bernhardsthaler Hutweide neu gepflanzt werden muß.
    • Herrschaft Rabensburg, ein Stück Wald, die Klebing genannt, ist ein vom Wasser ruinierter Maiß, von dem nur 24 Joch als Wald benützt werden können; der Rest, über 69 Joch, werden künftig als sumpfige Graserei verwendet.
    • Herrschaft Rabensburg, obige Plessen (Waldblößen) von dem ruinierten Klebingmaiß.
    • Herrschaft Rabensburg, 2 Plessen im sogenannten Kopankenwald, kleine und große Trnowa genannt, nie benützt worden, künftig für die Graserei zu richten.
    • Herrschaft Rabensburg, eine Plessen im Kopankenwald bei dem Millisch-See (wie die Trnowa beschaffen), eine Plessen, ebenfalls im Kopankenwald, an den sogenannten "Morawskasee" anstoßend.
    • Michael Mokesch aus Rabensburg, ein Bienengarten in dem Kopankenwald.

Flurplan vor der Kommassierung 2014

der Ort im Kataster 1822

 

   Bernhardsthal im Liechtenstein-Urbar von 1414

Das Liechtensteinische Urbar von 1414 wurde 1930 vom Historiker und Leiter des Landesarchivs in Brünn Berthold Bretholz transkribiert und im Band 3 der „Sudetendeutschen Geschichtsquellen” herausgegeben (sieher Titelbild)

Titelbild: Berthold Bretholz, Urbar 1414            

Eine digitalisierte Quelle des handschriftlichen Originals ist öffentlich nicht erreichbar. Bretholz hat nur wenige Seiten in geringer Auflösung und mit geringem Kontrast in seiner Publikation verwendet.

 Hier als Beispiel der Beginn der Beschreibung der Herrschaft Nikolsburg:

 

 

 

 

In diesem Urbar ist Bernhardsthal noch nicht als Besitz der Familie Liechtenstein enthalten, denn erst mit dem Kaufvertrag von 1470 erwarb Heinrich VII. v. Liechtenstein von Wolfgang Rogendorf "das Schloß zu Bernhardsthal mit dem Markt daselbst, mit dem öden Dorf zu Ebenfeld, mit Teichen, Zehnten, dem Kirchenlehen, dem Gericht, der Wildbahn u.s.w."

Es werden hier aber alle Textstellen wiedergegeben, die einen Bezug zu Bernhardsthal haben:

 

Item alle de henndel, die de vischer oder ander lewt ze schaffen haben, es sey mit todslegen oder anderm chrieg auf dem Behemischen, es sein Hahennawer, Rabenspuriger, Pernhartstaler, die sullen recht nemen ze Lunttenburig vor dem haws auf der prukk.

Ebenso: Alle die Händel (Streitigkeiten), welche die Fischer oder andere Leute zu schaffen haben, sei es totschlagen oder anderem Krieg auf der böhmischen (Seite der Thaya), seien es Hohenauer, Rabensburger, Bernhardsthaler, die sollen in Lundenburg ihr Recht bekommen, vor dem Haus auf der Brücke.

Nota: die vischerey zu Pernhartstal.
Item Nikel Kusemund dint vom Otmiczsee zw s. Merttenstag 15 den., zw pluemostern 15 den. und zw phingsten 15 den.

So sind auch daselbs vier Teywasser, de sind nicht meiner herrn, aber es dint yecz wasser mitsampt disen zw Merttenstag 5 den., zw s. Jorigentag 5 den. vnd zw phingsten 5 den. durich der gertten willen, die se nemen.

Es werden hier die Abgaben (Robotdienste) der Fischer festgehalten:

15 den = 15 Denar (Pfennig)
Merttenstag: Martinstag, 11. November. Der Herbsttermin gilt als Ende des Wirtschaftsjahres
pluemostern: Palmsonntag
phingsten: Pfingsten
Jorigentag: Georgstag, 23. April

Nota: Von allen wassern der vorgenanten vischerei Lunttenburig, Pernhartstal, Rabenspurig, Hahennaw dint yder vischer dreystund in dem jar ye 5 den., zw der liechtmess 5 den., zw pluemostern 5 den. vnd zw s. Jorigentag 5 den. von den vachgertten.
    Auch sullen die vischer meinn herrn alls offt se sein begernt, dreistund oder vierstund in dem jar visch geben vnd sullen de geantburtten gen Lunttenburig für die prukk; teten se des nicht, so mag man se darumb bescheczen yden darnach vnd er hat vnd noch meiner herrn genaden.
    Auch sind all vorgenant vischer, wes se sein, meinn herrn phlichtig ze roboten, ze we se se vordernt; vnd beliher nicht gehorsam wȅr, dem mugen mein herrn das wasser nehmen.

liechtmess: 2. Februar

Item von Pernhartstaler prukk vncz auf Gewol wuer ain schachen.

Pernhartstaler prukk: vermutlich die Entensee-Brücke
vncz: bis
Gewol wuer: Gebolf-Wehr
schachen: Waldfläche

Marktrechtsurkunde 1370

Quellen: Das Archiv Liechtenstein, Vaduz und Wien, stellte freundlicherweise eine Mikrofilmaufnahme und textliche Ergänzungen zur Verfügung.
Original in deutscher Sprache auf Pergament, 22 x 44 cm
Text nach Hlawati, p 31 f, ergänzt von F. Stratjel

Am 1. Juli 1370 wurde auf Bitten des Reinhard von Wehingen, Hofmeister Herzog Leopolds III. sowie Herr und Besitzer von Bernhardsthal, von den Herzögen Albrecht Ill. und Leopold Ill. für den Ort Bernhardsthal das Marktrecht verliehen. In der in Wien ausgestellten Verleihungsurkunde heißt es:

„Wir Albrecht und Leupolt brueder von gots gnaden herczogen ze Oesterreich, ze Steyr, ze Kernden und ze Krain, herren auf der Windischen Marich und ze Portennaw, grafen ze Habspurg, ze Tyrol, ze Phirt und ze Kiburg, marggrafen ze Burgow und lantgrafen in Elsazze bekennen und tun chunt offenlich mit disem Briefe allen den, die in sehent, lesent oder hoerent lesen, nu oder hienach in chuenftigen Zeitten, daz wir genedichlich angesehen haben die erbaren und namlichen dienste, die unser getrewer lieber Reynhart der Wehinger, unseres herczog Leupolts hofmaister, uns lange Zeit getan hat und noch stetes tut und ouch fuerbaz wol getun mag und sol, und haben darumb durch seiner fleissigen bette willen im einen jarmarkt gegeben in seinem markte ze Pernharcztal gelegen in unserm lande ze Oesterreich, und geben ouch wizzentlich an disem briefe mit fuerstlicher macht, alle jar ewichlich ze halten am sant Sixten tag *) mit allen den freyungen, rechten, wirden, eren und guten gewonheitten, die ander jarmarkt in demselben unserem lande von alter her gehabt habent oder noch habent ane ale gewerde, ez sei mit kouffen, mit verkouffen, mit invart, mit auzwart oder mit ander wandlung, wie die genannt ist. Darumb gevietten wir allen unseren Hauptleuten, Lantherren, Richtern und Knechten, allen Richtern, Mautern, Zollern, Purgern, Lantsezzen und allen andern unsern dr?ptleuten und Undertanen daz si den egen Jarmarkt alle Iar auf den angenannten sant Sixten tag suchen arbeiten und eben lazzen und auch schirmen bestichlich dahin und under dannen alle die die denselben markt ekliches iares suchent und daz si auch den uigen(?) Jarmarkt chains iares hindern noch irren noch yeman andern hindern oder irren lazzen an chamen freyungen, rechten, gewonheitten oder wandlungen, die zu Jarmerkten gehörent. Wan wer wunder tete lazze sich darumb swerlich in unser ungnad verv(?)allen sein. Und darueber zu einem ewigen urkunde hiezzen wir unsere grozze fuerstliche insigel henkchen an disen brief, der gegeben ist ze Wienn am montag nach sand Peters und sand Pauls tag der heiligen Zwelfbotten, nach Kristes gepurde dreuczehenhundert jar, darnach in dem sibenczigisten Jare.“

dominis Haydenricus de meissow marscalus prouin(cialis)
Austr(iae) et Johannes de Liechtenstain de nicospurg
(sic) magister cur(ie) ducis A(lberti) etc.

Als Zeugen sind auf der Urkunde unterschrieben Haidenrich von Meißau, Landmarschall von Österreich, und Johann von Liechtenstein von Nikolsburg als Hofmeister des Herzog Albrechts.

An der Plica Reste zweier Reitersigel der Aussteller an Pergamentstreifen:
in dorso: wmb den Jarmarkt ze Pernhartstal

und von späterer Hand:
Freybrief vber den Jarmarkht zu Bernhartstal 1370   Y 17

*) Sankt Sixten Tag: das ist der 6. August.
Um den 6. August geht die Sonne in Verlängerung der Kirchenachse auf (ein Zusammenhang?).

Infeodacio (Belehnung) pro Türkamer Ambt - 1397

29. 1.1397
Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Handschrift 16, fol.34, 34v

73.) Infeodacio pro Türkamer Ambt et Castro Pernhartztal

Wir Wilhelm und Albrecht bekennen, daß fur uns kom unser getreuer lieber Leupolt von Wehingen und bat uns, daß wir im an seins und Berchtolds seins Bruders stat geruhen zu verleihen das Türkamerampt in Österr(eich). It(em) die Vesst ze Pernhartztal und auch alle andre gut, die ir Vater Reinhart von Wehingen und Alber sein Sun, ir Bruder selig, von unsern Vordern und uns zelehn gehabt hätten, wann sie die nu von In wärn erblich anerstorben und angevallen. Das haben wir getan und haben In das Türkamerampt, die ehgen(annte) Veste uns alle andre güter und Lehen, wie die genant oder wo die gelegen sind, die die Vorg(enannten), Ir Vater und ir Brüder, von unseren Vordern Seligen und uns ze Lehen habent gehabt, verlihn und leihn auch mit dem Bri(ef) wissentl(ich), was wir Inen zerecht daran sullen und magen jetso(?), daß sie und Ir Erben, die mit allen Rechten, wurden, Eren und anderen Zugehör von uns und unsern Erben in Lehntswais innhaben und nießen sullen als Lehen- und Landesrecht ist on gewär urkund dies Bri(efs). (Datum) ut supra

74.) Bestättbrief des Gemächts umb Pernharcstal

Wir Wilh. und Albrecht bekennen, daß fur uns kom unser getreuer lieber Leupolt von Wehing und legt und für, wie er und Berchtold, sein Bruder, unsern getreuen lieben Haugen von Purberg, unseres Herzogs Wilhelm Hofmarsch(all), die vesste ze Pernharcztal, die ir Leh von uns ist, hetten vermacht und empfohlen, die weil ders(elbe) Haug lebte, nach (Aus)sag der Brief, die sie darob geneinander habent gegeben, und bat demütiglich(?), daß wir dazu unsern willem wollen geben. Das haben wir durch sein fleißigen Bitt willen getan und geben unsre Gunst darzu sunder Verhengen auch das wissentl(ich) mit dem Brief also daß es dabei gänzlich beleib Iin aller der Maß, als die obg(enannten) ir Brief lauten, die sie darüben genanander gegeben haben, on Gewähr und mit Urkunde. Datum ut supra.

Seite 33, Fußnote 84 bei Zelesnik "Heimatbuch der Marktgemeinde Bernhardsthal":

Die Herren von Wehingen

Aus einer Urkunde vom 16. Oktober 1367 geht hervor, daß damals bereits Reinhard von Wehingen mit Bernhardsthal belehnt war. Die Wehinger stammen aus Schwaben; im Jahre 1353 ließ sich ein Wehinger. in Klosterneuburg nieder. Reinhard von Wehingen wurde schon 1365 Kammermeister Herzog Albrechts genannt, erhielt 1370 das Amt des Verwalters der herzoglichen Einkünfte und war Hofmeister des Herzogs Leopold und später auch des Herzogs Albrecht. Auf seine Bitte hin verleihen die Herzoge an seinen Ort "Pernharcztal" 1370 das Marktrecht. 1374 wurde Reinhard Landvogt der Habsburger im Aargau und Thurgau und 1389 noch Landvogt und Hauptmann in den "Obern Landen" (Schwaben, Thurgau, Aargau, Sundgau, Elsaß, Breisgau und im Schwarzwalde). Wir können uns vorstellen, daß er unter solchen Umständen fast nie nach Bernhardsthal gekommen sein wird, sondern vielmehr hier seine ritterlichen Gefolgsleute mit seiner Vertretung betraut haben wird. Er starb am 3. Mai 1394 und wurde in der Freisinger Kapelle im Kreuzgang des Stiftes Klosterneuburg, wo auch sein Bruder, Bischof Berthold von Freising, sein Grabmal hat, beigesetzt. Nach ihm hatte sein Sohn Alber Bernhardsthal inne, starb jedoch bereits vor dem 29. Jänner 1397. Auch die Brüder Albers, Leopold (+ 1413) und Berthold (+ 1417) waren nicht lange im Besitz des Ortes. Da sie um diese Zeit die Herrschaft Sitzenberg bei Traismauer als Lehen erhielten, scheinen sie an dem entlegenen Bernhardsthal nur noch wenig Interesse gehabt zu haben. Mt der Urkunde vom 29. Jänner 1397 verliehen die Herzöge Wilhelm und Albrecht dem Leopold und Berchtold von Wehingen das Türkammer-Amt in Österreich, die "Vesst ze Pernhartztal" und die andern Güter, die schon ihr Vater und ihr Bruder Alber zu Leben gehabt und die sie nun geerbt haben. Aus einem mit demselben Datum vergebenen Brief geht aber hervor, daß die genannten Brüder von Wehingen, die "vesste ze Pernharcztal" dem Haug von Purperg, Hofmarschall Herzog Wilhelms, vermacht hätten. Die Herzoge haben diesem Vermächtnis zugestimmt und es bestätigt, doch dürfte Haug von Purperg plötzlich aus dem Leben geschieden sein.

aus R.F. Zelesnik: "Heimatbuch der Marktgemeinde Bernhardsthal", 1976

Der Klosterneuburger Traditionskodex berichtet zum Jahre 1171 folgendes: "...dominus Ortolfus de Waidehouen fundum Pernhardestal habuit in beneficio a domino Ekkeberto de Pernekke...". Zu deutsch: Herr Ortolf von Waidhofen (a. d. Thaya) hat in Bernhardsthal einen Besitz gehabt, welcher ein Lehen des Herrn Eckbert von Pernegg war. Weiter heißt es dann, daß Ortolf diesen Besitz für treue Dienste als Geschenk erhalten hat. Als er den Besitz, offenbar wegen der großen Entfernung von Waidhofen, veräußern wollte, gab er ihn über Bitten des Herrn Eckbert von Pernegg an Klosterneuburg im Tauschwege für einen Besitz in Emmersdorf und andere bewegliche Güter, die mehr als 90 Mark wert waren ("pro fundo Emarsdorf sito er pro aliis rebus mobilibus plus quam nonaginta marcas valentibus"). Dagegen erhob Ortolfs Stiefsohn Manegold bei Herzog Heinrich II. Jasomirgott Klage und behauptete, der Bernhardsthaler Besitz sei sein Eigentum. Eckbert von Pernegg erklärte vor dem herzoglichen Gericht, es handle sich um ererbtes Gut, das sein rechter Besitz war, bis er es Ortolf geschenkt habe. Der Aufforderung, seine Behauptung durch Zeugen zu beweisen, kam Eckbert von Pernegg unverzüglich nach, worauf daß Gericht den Streit zugunsten Ortolfs von Waidhofen entschied. In einer Schlußverhandlung am 31. März 1171 übergab der Herzog den Bernhardsthaler Besitz an das Stift Klosterneuburg.

Während diese Schlußverhandlung nur 19 Zeugen aufweist, sind es bei der vorangegangenen Gerichtsverhandlung deren über vierzig. Wir führen von letzteren die ersten und wichtigsten an: Konrad Graf von Peilstein und sein Bruder Siegfried, die Grafen von Schala, Heinrich und sein Bruder Sighard, Eckbert von Pernegg, Konrad von Anzbach, Kadold von Stronsdorf, Gebhard von Chalochesperge (Kollersberg bei Böheimkirchen), Albero von Kuenring usw.

Die ersten vier Zeugen, die Brüder von Peilstein und die Brüder von Schala, liefern uns mit ihrer Zeugenschaft nach Herbert Mitscha-Märheim den Beweis, daß dieser Bernhardsthaler Besitz von ihrem gemeinsamen Ahnherrn, dem Grafen Friedrich I. von Tengling (+1071) herstammte. Der Sohn Friedrichs I. von Tengling Sigehard X. war der Stammvater der Burghausen-Schala; der Bruder Sigehards X., namens Friedrich II. von Tengling, war der Vater Konrads I., des Stammvaters der Peilsteiner. Friedrich I. von Tengling selbst ist also der Stammvater beider Linien, und sein Vater war jener Sigehard VI., der 1044 auf dem Ungarnfeldzug bei Memfö gefallen ist. Die Mutter Friedrichs I. von Tengling aber war jene Pilihilt, deren Name im Ortsnamen Pillichsdorf weiterlebt. Der Übergang Bernhardsthals und Reinthals an die Pernegger wird mit einer Heirat der Tochter Konrads I. von Peilstein, Eufemia, mit Ulrich Il. von Pernegg erklärt. Von Ebenfeld nimmt man an, daß es durch die Heirat der Schwester der zwei genannten Schalagrafen, Helmburg, an die Burggrafen von Nürnberg gelangt ist.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß vor 1171 die Grafen von Pernegg die Feste und den Ort Bernhardsthal besessen haben und Klosterneuburg dort 1171 Grundbesitz erhalten hat. Was mit diesem Besitz Klosterneuburgs in der Folge geschehen ist, und wie lange ihn das Stift besessen hat, darüber gibt es keinerlei Nachrichten. Im ältesten Urbar Klosterneuburgs aus dem Jahre 1258 scheint der Besitz nicht mehr auf, und es ist auch sonst nichts darüber bekannt. Es kann nur vermutet werden, daß dieser Besitz das Ausstattungsgut (Pfründe) für die Gründung der Pfarre Bernhardsthal gebildet haben könnte. Klosterneuburg hatte übrigens im 12. Jh. auch in Hausbrunn, Hauskirchen, Herrnbaumgarten, Poysdorf und Falkenstein, also in der näheren Umgebung, Besitz.