Realienkundlicher Kommentar

Nachdem die Entfernung zwischen der eigentlichen Dorfstätte von Geresdorf und dem Standort der Mühle zu einem Exkurs über die Lokalisierungsfrage und das Altstraßennetz geführt hat, steht es nun noch aus, den Mühlenfund selbst aus der Sicht der Sachkulturforschung zu interpretieren. Dieses Ansinnen steht generell unter dem Vorzeichen, daß unter allen Quellen, "die eine Vorstellung von der technischen Einrichtung der mittelalterlichen Wassermühle vermitteln, ... die bildlichen Darstellungen und nicht zuletzt die Ergebnisse der erfolgten Ausgrabungen" hinsichtlich ihrer Aussagekraft vor den "im großen und ganzen nicht sehr ergiebigen schriftlichen Quellen" stehen[46]. Diese Aussage ist nicht bloß als Prämisse für die methodische Au@chtung der folgenden Erörterungen wichtig, sondern sie gestattet, es auch, den vorliegenden Bodenfund als bedeutende Bereicherung einer aussagekräftigen, aber relativ seltenen Quellengattung zur Kenntnis des mittelalterlichen Mühlenwesens zu klassifizieren.

Zunächst zum markantesten Bauteil der aufgefundenen Anlage, den beiden in der Längsachse miteinander verzapften Balken 1 und 2 (Abb. 51), welche nach der vorne gegebenen Einführung die mühlenbautechnisch so signifikante Funktion des Fachbaumes innehatten. Die Lagerung bzw. Verankerung seiner zwei Teile im gewachsenen Boden geschah in höchst einfacher Weise, nämlich mittels eingezapfter Pfähle (Nr. la und b sowie 2a-c), die symmetrisch zur Mitte des jeweiligen Balkenteiles und voneinander im Abstand von durchschnittlich etwa 3,0 m[47] in den Untergrund eingerammt waren. Zusätzlich steckten die äußeren Enden des Fachbaumes bei der Geresdorfer Mühle rund 1,25 bzw. 0,75 m tief im seitlichen Uferverbau, auf den noch näher einzugehen sein wird. Alle Elemente des Fachbaumes bestehen bezeichnenderweise aus EichenholZ[48].

Jene vereinfachte Verankerung deutet darauf hin, daß der natürliche Untergrund an der Mühlenstätte von den Erbauern der Anlage für ausreichend hart und fest erachtet wurde. Da nach demselben Kriterium auch die Einschlagtiefe der Verankerungspfähle variierte[49], erscheint es belanglos, daß die gegenständliche Grabung bezüglich dieser Tiefe keine schlüssigen Ergebnisse erbrachte. Daß beide Balken bei der Freilegung an der Unterseite eingegraben erschienen, wird darauf zurückzuführen sein, daß jeder Fachbaum zum Schutz gegen Unterwaschung üblicherweise sowohl zum Ober-, als auch zum Untergerinne hin in pfosten- oder steinbewehrtes, verschlämmtes Schüttmaterial eingebettet wurde[50].

An der nordöstlichen Seite war dem Fachbaum das Obergerinne (auch Herd, Arche) vorgelagert. Seine linke Uferbefestigung ist in Form des Balkens 3 und der Pfosten 4 a-4 f erhalten. Die Flucht von Pfosten 4 a auf 4 e sowie die Ausrichtung von Balken 3 ermöglicht die ziemlich genaue Bestimmung eines Öffnungswinkels von 10 Grad (bezogen auf die Strömungsrichtung, Abb. 63). Ein Öffnungswinkel mußte, wie schon an anderer Stelle gesagt, vorhanden sein, damit der hiedurch entstehende Wasserandrang im Herd erst den erforderlichen größeren Druck auf das Wasserrad erzeugen konnte. Dieser Offnungswinkel ist direkt proportional der Länge des Herdes und dem Wasserbedarf eines Rades[51]. Da bei der Geresdorfer Mühle keine materiellen Anhaltspunkte für ihre technologischen Eigenschaften zutage gekommen sind, bietet dieses Verhältnis die Möglichkeit für einen ersatzweisen Rückschluß. Allerdings ist nicht festzustellen, wie weit stromaufwärts die ehemalige Uferbefestigung bzw. speziell der eigentliche Mühlenherd gereicht hat, so daß einer der beiden möglichen Faktoren jener Proportionalität nicht bekannt ist; auch Abbildungen sind hiefür kein Ersatz, da die jeweilige Geländebeschaffenheit mit ausschlaggebend war. Demnach ermöglicht zunächst nur der Nachweis eines geringen, vielleicht ursprünglich sogar noch spitzeren ÖffnungswinkeIs,[52] des Mühlenherdes die Annahme, daß die Geresdorfer Mühle wahrscheinlich für geringen Wasserbedarf konzipiert war.

Hinsichtlich der Uferverbauung machen es die Pfosten 4a-4e wahrscheinlich, daß offenbar auch hier jenes im mittelalterlichen Bauwesen für Befestigungen und Einfriedungen aller Art gebräuchliche, aus wellennförmig eingespannten und quer zu den lotrechten Pfosten verlaufenden Ästen bestehende Flechtwerk verwendet worden ist und das die Abb. 54/55 und 56 am besten wiedergeben -53]. Nach dem vorliegenden Ausgrabungsbefund lag der imposante Pfosten 3 in Richtung der Seitenbewehrung des Mühlenherdes so über dem Fachbaum, daß jeweils etwa die Hälfte seiner aufgefundenen Länge dem Ober- bzw. dem Untergerinne angehörte (Abb. 51). Gemäß dieser Anordnung von Pfosten 3 hätte sich die Verengung des Mühlenherdes über den Fachbaum hinweg in das Untergerinne fortgesetzt. Nach der neuzeitlichen Mühlenbautradition, die im allgemeinen noch den mittelalterlichen Stand repräsentiert[54], wäre dies eine unübliche und überdies den Wasserabfluß hemmende Bauart. Vielmehr bildete der Far-hbaum die übliche Grenzlinie für den Übergang des Uferverlaufs aus der Verengung des Herdes in die Parallele des Untergerinnes. Ein solcher Verlauf ist auch für die Geresdorfer Mühle wahrscheinlich: die Verbindungslinie vom rekonstruierten Schnittpunkt von Fachbaurn und Uferverbau zum Pfosten 4f steht annähernd normal auf die Längsachse des Fachbaumes (Abb. 63). Das bedeutet, daß Pfosten 3 sich bei der Freilegung nicht mehr in seiner ursprünglichen Lage befunden haben dürfte, sondern vielmehr mit seinem unteren Ende einst nur bis an den Fachbaum reichte. Für diese Vermutung spricht auch die geringfügige Neigung dieses Pfostens in Richtung des Gefälles: wenn sie wirklich schon rund 2m vor dem Fachbaum eingesetzt haben sollte, wäre dieser selbst in der angegebenen Lage unsinnig; ein allzu großer Gefällsunterschied wäre außerdem für die Rabensburger Mühle von Nachteil gewesen.

Alle bisherigen Aussagen zur Uferbefestigung betrafen das linke Ufer, während an der rechten Seite nur noch Pfosten 12 - ein offensichtliches Gegenstück zu Pfosten 4 e - auf die einstige Bewehrung hinweist. Die Verbindungslinie von Pfosten 4 e zum inneren Rand der Verzapfung 1 a läßt aber wenigstens richtungsmäßig auf analoge Verhältnisse zur gegenüberliegenden Uferseite schließen.

Nach Abzug jener beiden Strecken, um welche die Uferbefestigung der Geresdorfer Mühle die Enden des Fachbaumes überlagerte, hatte das Untergerinne eine Breite von 11,60 m[55]. Dieses Ausmaß erscheint allerdings für den weiteren Verlauf des Mühlgrabens in dieser Größenordnung nicht als repräsentativ, weil sie auf die Dauer einen zu hohen Wartungsaufwand mit sich gebracht hätte. Zwar weist auch der Katasterplan von 1821 eine ansehnliche Breite aus (Abb. 52), doch dürfte diese in der damals weitaus größeren Kapazität der Mühle in Rabensburg (12 Mahlgänge),[56] begründet sein. Im Mittelalter reichten hingegen nach Auskunft von Rechtsquellen bereits Breiten von etwa 1,0-2,5m aus[57]. Im Vergleich zu solchen Maßangaben dürfte für den Rabensburger Mühlgraben, der genannten Breite des Untergerinnes nach zu schließen, sicher mehr zu veranschlagen sein, zumal er spätestens seit dem 3. Viertel des 16. Jahrhunderts auch eine Sägemühle versorgten[58]. Eine Fixierung auf einen verbindlichen Mittelwert ist aber nicht möglich.

Ausgehend vom Fachbaum sind noch anderweitige Aussagen möglich. Sein Neigungswinkel von 4 Grad,[59]) gibt zuverlässig über das Stoßgefälle Auskunft, mit dem die Geresdorfer Mühle arbeitete. Er kommt dem der Ahrensfelder Mühle (56 Grad) [60]nahe, so daß sich die dortige Ausgrabung für Vergleiche und Ergänzungen empfehlen würde; ein Analogieschluß, der auf die absolute Fallhöhe der Geresdorfer Mühle bzw. auf die Länge der Schußstrecke oder gar auf die Situierung eines Wasserrades abzielt, wäre aber nicht angebracht. Die auf dem Fachbaum stromaufwärts ausgesparte Rast in Gestalt einer mehrere Zentimeter starken Feder läßt darauf schließen, daß das Untergerinne mit kräftigen Pfosten ausgelegt war[61], allerdings fehlt von der Befestigung dieses Pfostenbelages am Fachbaum jede Spur.

Die auffallendsten im Untergerinne noch erhaltenen Reste sind die Pfosten 16, 5, 6 und 7, die allem Anschein nach jeweils paarweise je ein Mahlgerinne, also insgesamt deren drei, begrenzt haben. Da diese Pfosten lotrecht eingerammt waren, dürften sie als die stromaufwärts liegenden Stelzen der einzelnen Radauflager[62] fungiert haben. Wenn man für diese Auflager die - von den übrigens durchwegs niederösterreichischen Bildbeispielen (Abb. 56, 58 und 61) - gut veranschaulichte Konstruktionsweise voraussetzt, erweist sich die Vermutung, daß die nicht mehr in situ aufgefundenen Pfosten 8 - 11 flußabwärts gelegene Gegenstücke zu den Pfosten 16 und 5 - 7 darstellen[63], als äußerst treffend. Angesichts des schwachen Querschnittes mancher dieser Pfosten wäre es wahrscheinlich, daß mehr als zwei von ihnen hintereinander angeordnet waren (vgl. Abb. 56 und 61); dafür spricht auch die beträchtliche Höhe, die die Radauflager - und umso mehr erst die Wasserräder selbst aufgrund der ursprünglichen Länge der Pfosten 8 - 11 (mehr als 3,11 m) aufzuweisen hatten. Diese Stelzen galten sicherlich als Verschleißteile, wie die unterschiedlichen Holzarten (Eiche, Ulme) und Pfostenprofile bezeugen[64]. Die äußerste Stelze des Radauflagers (Pfosten 16) muß die Trennlinie zwischen den drei Mahlgerinnen und dem Wüstgerinne markieren. Von dem 11,6 m breiten Untergerinne entfielen demnach nur etwa 2,7 m auf das Wüstgerinne. Die Mahlgerinne waren nach dem wechselseitigen Abstand der Auflagerstelzen jeweils rund 2,25 m breit.

Da ferner sämtliche Auflagerstelzen im gleichen Abstand vom Fachbaum stehen, müssen alle zugehörigen Wasserräder im Verhältnis zueinander ebenfalls auf gleicher Höhe, das heißt auf einereinzigen Welle angeordnet gewesen sein; unter den beiliegenden bildlichen Vergleichsbeispielen ist hierfür Abb. 55 am treffendsten. Die Geresdorfer Mühle hatte demnach zwar drei Räder, aber nur einen einzigen Mahlgang - eine Anordnung, die üblicherweise bei mangelnder Stoßkraft des Wassers als Prinzip der Verstärkung gewählt wurde[65]; auf die schon weiter oben erschlossene Konzeption der Geresdorfer Mühle für geringen Wasserbedarf deutet also noch ein zweites Argument hin.

Wie erklärt es sich, daß das Antriebspotential des Mühlgrabens an dieser Stelle so gering war, obwohl praktisch unmittelbar daneben das Stauwehr lag? Die Ursache dafür scheint die Rücksichtnahme auf die Rabensburger Mühle gewesen zu sein, denn die für sie verfügbare Antriebskraft muß aus physikalischen Gründen umgekehrt proportional zum Gefällsverlust an der Geresdorfer Mühle veranschlagt werden. Diese Gesetzlichkeit mußte zudem aus einem anderen Grund umso stärkere praktische Beachtung finden: eine Rechtsweisung des liechtensteinischen Urbars von 1414 läßt nämlich darauf schließen, daß die herrschaftliche Mühle zu Rabensburg mit (mindestens?) zwei Mahlgängen ausgestattet war[66], was einem entsprechend höheren Bedarf an Wasserkraft gleichkommt; unter Umständen reichte auch die 1570 erwähnte Rabensburger Sägemühle [67] noch ins Mittelalter zurück.

Speziell zu den drei Mahlgerinnen liegen keinerlei bautechnische Aufschlüsse vor. M öglicherweise waren sie nach der aus Abb. 55 ersichtlichen Art in der Flucht der Auflagerstelzen separiert, was freilich - im Gegensatz zu dieser Abbildung - nur im Untergerinne wirklich sinnvoll wäre, urn die gegenseitige Beeinträchtigung der Räder zu vermeiden; wahrscheinlicher ist aber wohl anzunehmen, daß das Mühlwasser im Bereich der drei Räder gänzlich unbehelligt von "strömungstechnischen" Einbauten frei in der Fallinie abströmen konnte, ähnlich wie aus Abb. 61 ersichtlich. Diese Annahme empfiehlt die am Fachbaum ausgesparte Rast[68], die auf einen durchgehend gleichförmigen Wasserabschuß hindeutet. Von einer Bündelung des Wassers auf die Breite der Mühlräder mit Hilfe einer Schußrinne, an die nach dem Beispiel der Ahrensfelder Grabung zu denken wäre[69], kann bei dieser Bauweise allerdings keine Rede sein. Vielmehr kommt jedes Maß, das über die Breite eines Wasserrades hinausgeht, schlechthin einer Vergeudung der Wasserkraft gleich[70], wodurch die Geresdorfer Mühle nicht ihren

potentiellen Wirkungsgrad erreicht haben kann.

Die vorigen Aussagen beruhten zugegebenermaßen auf Vermutungen, die zunächst durch den Grabungsbefund wohl inspiriert, aber nicht fundiert erscheinen. Entwickelt man jedoch den Gedankengang folgerichtig weiter, so ergibt sich dennoch sogleich wieder eine Koinzidenz mit den archäologischen Aufschlüssen. Denn wenn tatsächlich keine Schußrinnen vorhanden waren, müssen auch Wirkungsweise und Nutzen einer allfälligen Vorspannung des Mühlwassers mittels Schleusen und Mühlenwehr als höchst fraglich erscheinen. Und hier zeigt sich in der Tat, daß der Fachbaum, der üblicherweise das Grieswerk mit den Schiebern der Schleusen trug, an der Geresdorfer Mühle keinerlei Spuren aufweist, die das seinerzeitige Vorhandensein eines Grieswerkes irgendwie nachweisen würden. Auch die Ansatzpunkte der Verankerung des Fachbaumes (Nr. 1a und b sowie 2 a-c) können hiefür keinesfalls in Frage kommen, weil dies eine völlig ungeeignete Breite der Schleusenschieber bedingen würde und vor allem jegliche Übereinstimmung mit den drei Mahlgerinnen vermissen ließe. All das deutet auf das gänzliche Feh1en eines Grieswerkes an der Geresdorfer Mühle hin. An seiner Statt dürfte der Fachbaum ein Überfallwehr gebildet haben[71].

Eine solche Bauweise mutet gerade bei einem Gewässer überraschend an, das arm an natürlichem Gefälle ist. Umgekehrt ersieht man aus den Abbildungen, die einen Großteil des derzeit beizubringenden Vergleichsmaterials österreicmscher Provenienz ausmachen[72], daß Wehre in unserem Raum offenbar nicht zu den bestimmenden mühlenbaulichen Erscheinungen zählten. Vielmehr könnte man aus dem obigen Nachweis der Konzeption für geringen Wasserbedarf folgern, daß man lieber einen Mühlentyp wählte, der diesen Aufwand gar nicht erst erforderte; dies Auslegung auf geringen Wasserbedarf wäre dann mit anderen Worten nicht aus technischem Unvermögen, sondern mit Absicht zustandegekommen, ja es ist nicht einmal auszuschließen, daß man sich sogar der vorhin festgestellten Vergeudung der Wasserkraft bewußt war. Auch die Folgerung, daß mittelalterliche Mühlen, die an einem gefällsarmen Mühlwasser aufeinanderfolgten, im jeweiligen Typ variierten, ist unter diesen Aspekten vertretbar.

Das Fehlen eines Mühlenwehres mit Grieswerk entspricht dem Beispiel der Bardowicker Mühlengrabung, welche außerdem lehrt, daß dennoch bereits ein Gefälle von 0,30 m - dies entspräche etwa zwei Dritteln der Höhe des Fachbaumes der Geresdorfer Mühle - für den Betrieb einer unterschlächtigen Wassermühle ausreichend war, wenn die Mühle - auch diese Gemeinsamkeit zwischen den beiden Grabungen ist gegeben - unmittelbar am Beginn des Mühlgrabens lag[73]. Hinsichtlich der Fallstrecke ist wieder ein Vergleich mit der schon wiederholt zitierten Abb. 55 am Platz: auf ihr erkennt man im Kontrast zur oberen Begrenzung der Uferbefestigung eindeutig, daß links, also im Obergerinne, ein etwas höherer Wasserstand besteht als stromabwärts von den Wasserrädern, die offenbar tangential zum Wasserabschuß an der Gefällsstufe angeordnet waren. Ganz in dieser Art muß auch die Geresdorfer Mühle angelegt gewesen sein, welcher die genannte Abbildung bezüglich vieler wasserbaulicher Details sichtlich am nächsten kommt. Diese Übereinstimmung darf auch hinsichtlich des Durchmessers der Wasserräder postuliert werden. Die Mühle in Abb. 54/55 weist, wenn der überschlagsmäßige Größenvergleich mit der Person oder dem Bildstock davor gestattet ist, einen Raddurchmesser von gut eineinhalb Mannshöhen oder einen Radius von rund 1,5 m auf. Bei der Geresdorfer Mühle deuteten bereits die über 3 m langen Reste von mutmaßlichen Stelzen der Radauflager ebenfalls auf eine ansehnliche Größe der Räder hin[74]. Selbst wenn diese Stelzen angenommen 1,5 m tief eingerammt gewesen sein sollten, verbleibt als Radius des Wasserrades - gemindert um einen Schätzbetrag für die Wassertiefe -  immer noch eine Länge von jedenfalls 1,5 m. Da die drei Wasserräder nach dem Muster von Abb. 55 nahe an den Beginn der Gefällstufe bzw. an den Fachbaurn herangereicht haben müßten, ist auch die Nähe der vorderen Auflagerstelzen (Pfosten 16 und 5 - 7) zum Fachbaum erklärlich; eine derartige Position gilt bei Wasserrädern nach neuzeitlichen Erkenntnissen als hydrodynamisch besonders effektiv[75]. Es folgt daraus weiter, daß die Wasserräder stromauf- und stromabwärts über den horizontalen Balken des jeweiligen Auflagers hinausgeragt haben müssen und demnach etwa analog zum Beispiel von Abb. 56 konstruiert waren, wo etwa doppelt rnannshohe Wasserräder aufscheinen.