Historische Voraussetzungen

Die lokalhistorisch-topographische Ausgangssituation

Zum besseren Verständnis des aufgefundenen Holzbaues ist es zweckmäßig, sich die lokalhistorisch-topographischen Ausgangsbedingungen für die ergrabenen Reste vor Augen zu führen. Die Grabungsstelle befindet sich unmittelbar am Beginn des heute verfallenen, im Gelände nur noch als Kette verwilderter Tümpel erkennbaren ehemaligen Mühlgrabens der Ortschaft Rabensburg[13]. Im betreffenden Bereich weist das Rabensburger Gemeindegebiet eine charakteristische spornartige Ausbuchtung nach Nordosten auf, die sich aus der offenkundigen Absicht erklärt, die Abzweigung des Mühlgrabens samt dem zugehörigen Stauwehr, das im Hauptarm der Thaya lag, kontrollieren zu können[14]. Der neue Bodenfund zeigt nun, daß gerade in diesem doch engbegrenzten Raum noch ein zusätzlicher wichtiger Sachverhalt einzukalkulieren ist, und schließlich darf auch der im franziszeischen Kataster (1821) ausgewiesene lokale Verkehrsweg nicht außer Acht gelassen werden, der hier nicht nur den Mühlgraben, sondern auch die Thaya selbst überbrückte (Abb. 52 und 53)[15].

Zweifellos wären schon die eben skizzierten Einzelheiten für sich allein geeignet, dem vorliegenden Fund überdurchschnittliche lokalhistorische Bedeutung zu verleihen. Nun kommt aber noch hinzu, daß gut die Hälfte des Rabensburger Mühlgrabens an die Flur einer spätmittelalterlichen Wüstung, nämlich die des Dorfes Geresdorf, grenzte. Verschiedene Anhaltspunkte erlauben es, den Standort dieser verschwundenen Dorfsiedlung mit hoher Wahrscheinlichkeit - wenn auch nicht mit allerletzter Gewißheit - auf der Uferterrasse im Westen des Mühlgrabens, ungefähr nach einem Viertel seines Verlaufes, zu lokalisieren (Abb. 52)[16]; weiter unten wird zu fragen sein, ob auch der vorliegende Bodenfund einen Beitrag zur weiteren Klärung der Lokalisierung von Geresdorf zu leisten imstande ist. Dessenungeachtet steht jedoch fest, daß von allen Vorschlägen der Lokalisierung kein einziger den Standort unmittelbar bei der Fundstelle der Mühlenanlage postuliert. Da uns alle angesprochenen Fragenkomplexe in weiterer Folge beschäftigen werden, sollen Einzelheiten aber erst im jeweiligen Sachzusammenhang zur Sprache kommen.

Allgemeines zur Anlage von Wassermühlen

Zur Vorbereitung der späteren Überlegungen erscheinen hier auch einige Worte über die Technologie der historischen Wassermühlen angezeigt[17]. Der Wasserantrieb, neben dem Wind und der menschlichen bzw. tierischen Muskelkraft die häufigste Antriebsenergie mittelalterlicher Mühlen, ermöglichte entsprechend den natürlichen oder kulturgeographischen Voraussetzungen den Betrieb horizontal oder vertikal laufender Wasserräder. Letztgenannte Typen von Mühlen werden dem Angriffspunkt des Wassers entsprechend als oberschlächtige, mittelschlächtige und unterschlächtige Wassermühlen (zu denen auch die Schffsmühlen zählen) bezeichnet. Bei unzulänglichem natürlichem Gefälle, wie im Falle der Thaya, kommt ausschließlich der unterschlächtige Antrieb in Frage. Um dabei die erforderliche Wucht des Wassers zu erreichen, waren verschiedene wasserbauliche Einrichtungen nötig, die ein entsprechendes Gefälle künstlich herstellten. Hiezu diente in erster Linie die Errichtung eines Stauwehres im Hauptarm des betreffenden Flusses, von wo das Mühlwasser mit einem um die Stauhöhe vermehrten Gefälle in einen mehr oder weniger langen Seitenarm gelangte (Mühlgraben, Mühlgang, Mühlbach, Abb. 54, 56 und 57)[18]; der etwa 5 km lange Rabensburger Mühlgraben verstärkte den gewünschten Effekt noch durch eine ziemlich direkte Linienführung.

  

Die Effektivität des Betriebes unterschlächtiger Wasserräder war in sehr hohem Maße davon abhängig, wie das Gerinne (oder "Grundwerk") unmittelbar vor dem Wasserrad ("Obergerinne") sowie in dessen engerem Bereich ("Untergerinne") gestaltet war. Das Obergerinne weist eine charakteristische keilförmige Verjüngung und im Zusammenhang damit eine Befestigung seiner Seitenwände auf. Gegen das Untergerinne hin wird das Obergerinne von einer etwas erhöht im Wasser eingebetteten hölzernen Schwelle, dem "Fachbaum"[19], abgeschlossen. Zweck dieser Konstruktion war es, künstlich einen gesteigerten Wasserdruck zu schaffen, der bei Bedarf durch vertikal geführte Schieber (Schleusen, Schützen und dgl.), die auf den Fachbaum gezimmert waren (das "Grieswerk"), geregelt werden konnte und direkt auf das Wasserrad wirkte. Um diesen Wasserdruck möglichst gut zu nützen, mußte das Untergerinne bis ans Wasserrad mit einem ausreichenden Gefälle ("Stoßgefälle") ausgestattet sein. Das Untergerinne war der Breite nach zweigeteilt: der jeweils in der Flucht eines Rades strömende Wasseranteil bildete das eigentliche "Mahlgerinne", neben dem aber noch ein hinlänglich breites "Wüstgerinne" frei bleiben mußte, um bei Hochwässern oder Eisstößen eine Gefährdung der Mühle zu verhindern.

Lokalhistorische Aufschlüsse

Unter Berücksichtigung der beschriebenen wasserbaulichen Grundzüge stellt der ergrabene Holzbau unzweifelhaft die Reste einer Wassermühle dar. Die aufgefundene Anlage ist aufgrund des Standortes mit Sicherheit mit der im Jahre 1414 mehrfach erwähnten, später verschollenen Geresdorfer Mühle zu identifizieren[20]. R. F. Zelesnik suchte sie - noch ohne Kenntnis des nunmehrigen Fundes bereits "am Oberlauf des Rabensburger Mühlgrabens", genauer gesagt "nächst der Abzweigung des Mühlgrabens von der Thaya"[21]. Für diese Lokalisierung besteht zwischen der Mühlstätte und dem Stauwehr ein triftiger Sachzusammenhang, der zur Absicherung unserer Überlegungen etwas breiter auszuführen ist.

Das liechtensteinische Urbar von 1414 und ein gleichzeitiges und teils gleichlautendes Weistum nennen das betreffende Wehr - vielleicht aufgrund personengeschichtlicher Bezüge[22] - Gobolwür, gewol witer und verbinden hiermit die relative Lokalisierung leit (= liegt) ob der mul zw Geresdarff[23]. Der franziszeische Kataster (Abb. 52 und 53) entspricht diesem Sachverhalt wahrscheinlich nicht bis ins letzte Detail, da die Abzweigung des Mühlgrabens und mit dieser auch das ursprüngliche "Gebolf-Wehr" bis ins 15. Jahrhundert ein kleines Stück weiter stromaufwärts situiert gewesen sein dürften[24]; man erkennt aber dennoch, daß die Lagebezeichnung "ob" der Mühle primär auf die Stromrichtung des Mühlgrabens bezogen und funktionell gemeint sein muß, ohne daß sie eine nennenswerte Entfernung auszudrücken braucht. In diesem Sinne ist die eben erwähnte Variante von R. F. Zelesnik als sehr treffend zu bezeichnen. Die von H. Krenn in seiner wertvollen Untersuchung geäußerte Vermutung, diese Mühle sei aus verkehrstechnischen Gründen nahe der Einmündung eines westlichen Muldentälchens in den Rabensburger Mühlgraben zu suchen (Abb. 52)[25], ist demzufolge trotz ihrer weitgehenden Glaubhaftigkeit zu streichen.

Die Lokalisierung der Mühlenstätte "nächst dem Gebolf-Wehr"[26] ist auch noch aus anderen Gründen von Bedeutung. Zum einen folgt nämlich daraus, daß die Mühle an die 1,0-1,5 km nördlich des vermutlichen Standortes von Geresdorf also nicht im unmittelbaren Siedlungsverband - stand; das bedeutet, daß es auch noch eine entsprechende Straßenverbindung zwischen dem Dorf und der Mühle gegeben haben muß (siehe unten). Wie ist dieses Lageverhältnis von Dorf und Mühle am ehesten zu erklären? Zunächst ist festzustellen, daß die isolierte Lage von mittelalterlichen Mühlen grundsätzlich keine Seltenheit war: sie ist etwa im mittelalterlichen Mecklenburg häufig, bei den Mühlen der Burgen im Deutschordensstaat durchwegs zu beobachten[27] und läßt sich für unseren Raum z. B. durch eine Reihe - nicht nur niederösterreichischer - Bildbeispiele aus dem ausgehenden Mittelalter belegen (Abb. 56 und 58 - 62). Im konkreten Fall von Geresdorf spielte bei der Wahl der Dorfstätte sicherlich die flurmäßige Beengtheit eine Rolle. Gegen einen Mühlenstandplatz auf der Höhe des Dorfes durfte aber außerdem auch jene mühlenbautechnische - und daher auch früh ins Wasserrecht eingegangene Einschränkung gesprochen haben, daß vom Rückstau des jeweiligen "Untermüllers" der Betrieb der flußaufwärts nächstgelegenen Mühle nicht beeinträchtigt werden dürfe[28]. Ob dies zu dem Schluß berechtigt, daß der Mühlgraben ursprünglich allein für die Rabensburger Mühle angelegt wurde und daß diese daher älter als die Geresdorfer Mühle sei, muß hier dahingestellt bleiben. Auf den ersten Blick spricht gegen diese Annahme, daß mit der Geresdorfer Mühle wichtige auf das Wehr bezügliche Gerechtsame verbunden waren, die sich freilich weitgehend eingeschränkt - auch auf die Rabensburger Mühle auswirkten[29]. Andererseits verweist die Radiokarbondatierung des ältesten aufgefundenen Bauteiles die Mühlenanlage im Mittel in das Jahr 1280, und dieser Zeitpunkt liegt rund zwei Jahrhunderte nach der (allerdings nur erschlossenen) Errichtung des "Gebolf-Wehres"[30]. Will man nicht eine innerhalb dieser Zeitspanne liegende vollkommene Neuanlage der Geresdorfer Mühle postulieren, so erweist sich jedenfalls die Annahme F. J. Beraneks, die Geresdorfer Mühle sei in der Kolonisationszeit zentral für einen großräurnigen ländlichen Bereich konzipiert worden[31], als allzu optimistisch.

  

Zum anderen zeigt sich, daß ein Quellenwortlaut wie mul zw Geresdarff, mullner ze Geresdarff oder mul daselbs,[32] offenbar nicht auf die Dorfstätte selbst, sondern auf die Flur des Dorfes insgesamt zu beziehen ist[33]. Käme man nicht zu dieser Auffassung, so müßten die bisherigen Versuche der Lokalisierung der Wüstung Geresdorf um einen weiteren bereichert werden. Daß dies weitgehend überflüssig ist, läßt sich anhand bisher unbeachteter Argumente aufzeigen. Dazu ist von zwei Thesen auszugehen: nämlich, daß tatsächlich jener nördlich von Rabensburg im Garten des heutigen liechtensteinischen Forsthauses, gelegene Hausberg,[34] der abgekornmenen Siedlung Geresdorf zuzuordnen ist[35] und daß weitere das genannte Forsthaus an der Stelle eines im Jahre 1389 erwähnten (wohl festen) "Hauses" in Geroltzdorff steht[36]. Unter diesen Voraussetzungen ist aufgrund des franziszeischen Katasterplanes (1821) ein Bereich ausfindig zu rnachen, der innerhalb des laut H. Krenn für den einstigen Siedlungsplatz einzig in Frage kommenden Areals liegt und einer Dorfstätte für 20 Ganzlehner[37] gerecht zu werden. Das liechtensteinische Urbar (B. Bretholz, Anm. 18, 234 f.) und das Weistum von 1414 (G. Winter, Anm. 18, Bd. 4, 249) sagen übereinstimmend: Item die Gobolwür, die da Leit ob der mut zw Geresdorff, dieselb wür sol machen des Herings multner zw Geresdorff, so sol im dann der multner ze Rabenspuring darinn ze staten kamen mit dem vierden phenig oder mit dem vierden man, der im die wür hilfft ze pessern. Darin spiegelt sich die Rechtsauffassung, daß der dem Wehr nächstgelegene Müller zu dessen Erhaltung verpflichtet ist und dabei auf die Hilfe des "Untermüllers" rechnen durfte (vgl. hierzu H. Wiemann, Anm. 27, 484-486). Der Fortsetzung des Quellenwortlautes nach zu schließen, scheinen jedoch dem Rabensburger Müller mehr Rechte als Pflichten zugekommen zu sein: vnd ob der mullner ze Geresdorff die wür nicht machen wott, so sol der meiner herrn mullner die bür allein machen vnd sol die panwür aws dem grunt reissen, das im wassers genug werd. Und ob das wer, das der mullner ze Geresdarff die panwür wider machen wollt, das sol er tun mit meiner herrn mullner willen vnd so[ im dannoch all sein schaden abtragen vnd widerchern, die er auf die mut gelegt hat.

37) Diese Siedlungsgröße konnte H. Krenn (Anm. 14, 83-85) für Geresdorf auf Grund des maissauischen Lehenbuches aus der Zeit vor und um 1400 (siehe Anm. 33) nachweisen; sie entsprach (wohl aus Raummangel) genau der Hälfte der benachbarten Dörfer Schönstraß (ebenden vermag (Abb. 52): der angesprochene Bereich setzt bei dem trichterförmig nach Süden sich erweiternden Komplex der Parzellen Nr. 1392 und 1396 an. Seine nordwestliche gekrümmte Begrenzung ist als die einstige Straßenachse denkbar, so daß die westliche Häuserzeile in Richtung auf das bereits erwähnte Muldentälchen hin, die östliche bis an den Terrassenabfall gegen den Mühlgraben, wo sich auch der Hausberg befindet, verlaufen wäre. An der möglicherweise gleichfalls vorbauten Südseite erscheint die durch das Forsthaus markierte Lage des "Hauses" von 1389 besonders bedeutungsvoll, weil hier - ein umso sinnfälligerer Standort für ein festes Haus - die Straßenverbindung ins, benachbarte, aber besitzmäßig getrennte Rabensburg ansetzt. Die auffallend bändigen Parzellengrenzen nördlich der angenommenen Dorfstätte scheinen mit einiger Sicherheit auf eine alte, nordwärts gerichtete Fortsetzung dieses Weges hinzudeuten.

Ihr kommt im gegebenen Zusammenhang insofern spezielle Bedeutung zu, als sie in die unmittelbare Nähe der Geresdorfer Mühle führt, zu der ja naturgemäß eine geeignete Verkehrsverbindung vom Dorf her existiert haben muß. Im Kataster zeigt sich allerdings, daß dieser Weg - von der Höhe der Mühle an stromaufwärts nur noch ein kurzes Stück in der ursprünglichen Richtung verfolgbar - die am anderen Ufer des Mühlgrabens gelegene Mühlenstätte bloß passiert und bald darauf im sogenannten "Wehrlehen" unvermittelt unter einem Winkel von 90 Grad in westlicher Richtung nach Bernhardsthal abbiegt (Abb. 53), wobei eine direkte, geradlinige Weiterführung fortan nicht mehr erkennbar ist. Kurz vor diesem zunächst unklar gestaltetem Wegabschnitt bindet jedoch aus Osten - von der Mühle und darüber hinaus aus der benachbarten südmährischen Ortschaft Lanzhot/Landshut, also vom jenseitigen Thayaufer her kommend - ein lokaler Verkehrsweg ein. Ihm wäre zwar allein schon auf Grund der Brückenfunktion spezielle Bedeutung zuzumessen, doch können dasselbe auch zwei separate Straßen (jeweils direkt von Bernhardsthal bzw. Rabensburg nach Lanzhot/Landshut) für sich beanspruchen. Ihnen hat aber die über die Geresdorfer Mühle führende Verbindung zweifellos voraus, daß sie die Thaya im Bereich des "Gebolf-Wehres" überquerte. Diese Anlage reicht bei namenkundlicher Auflösung der Etymologie [38] wohl in die 2. Hälfte des 11. Jhs., d. h. in den Beginn des kolonisatorischen Ausbaues im betreffenden Raume zurück[39]. Von einer Straßenverbindung solchen Alters ist kaum anzunehmen, daß sie sich, kaum am westlichen Ufer der Thaya angelangt, mit einer unzulänglichen Trasse vereinigt hat.

Auch diesbezüglich bietet der franziszeische Kataster eine plausible Erklärung. Denn aus ihm ist klar ersichtlich, daß jener aus Bernhardsthal kommende Weg, der sich bei den drei Tumuli in zwei auseinanderstrebende Äste gabelt, in seiner gedachten Verlängerung direkt auf die problematische Stelle gerichtet ist, also einst offenbar zur Geresdorfer Mühle bzw. zur Brücke beim "Gebolf-Wehr" geführt hat (Abb. 53)[40]; diese Linienführung ist umso wahrscheinlicher, als die Familie der Hering, die Bernhardsthal von ungefähr 1401 bis etwa 1423 innehatte, im Jahre 1411 auch als Besitzer der Geresdorfer Mühle ausgewiesen ist[41].

Davon allenfalls eine Wüstung und Hausbrunn. Zu den verschiedenen in diesem Areal zutage gekommenen Bodenfunden siehe H. Krenn, Anm. 14, 81f. und ausführlicher St. Wick, Topographie der abgekommenen Orte in Niederösterreich, Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich, Neue Folge 27, Wien 1893, 88-91 (Geresdorf an der Thaja).

--erst,en Stück jenes Weges eine irn 15'. Jahrhundert faßbare Verbindung von Bernhardsthal nach Rabensburg abzweigte[42], besaß er offensichtlich schon im Mittelalter überdurchschnittliche Bedeutung.

Alle angeführten Einzelheiten könnten die erwähnten Unstimrnigkeiten im Straßenverlauf etwa in Form folgender Hypothese bereinigen: es bestand ursprünglich eine diagonal über die nochmaligen "Thaläcker" des franziszeischen Katasters verlaufende Straßenverbindung von Bernhardsthal südostwärts[43], an den drei Tumuli vorbei über die Thaya nach Südmähren (und Oberungarn?); mit dieser Straße vereinigte (oder kreuzte?) sich in unmittelbarer Nähe der aufgefundenen Mühle eine entlang der Thaya-Uferterrasse über Geresdorf geführte Route aus Rabensburg. Letztere dürfte sicherlich vor die von R. F. Zelesnik (unter der Bezeichnung "Mühlweg") als "älteste" Verbindung beschriebene direkte Straße Bernhardsthal-Rabensburg zu datieren sein[44]. Sie ist zwar nicht als Teil der alten Bernsteinstraiße anzusprechen, könnte dagegen aber sehr wohl zu jener Parallelroute näher an der March und der Thaya gehören, die in der hochwasserfreien Zeit wahrscheinlich vorgezogen wurde[45].